Wohnungssuche: Information für VERMIETER*INNEN
In Stuttgart gibt es einen hohen Bedarf an bezahlbaren Wohnungen. Menschen, die hierher geflüchtet sind, haben es besonders schwer, sich bei der Wohnungssuche zurechtzufinden. Deshalb will der Freundeskreis Flüchtlinge Feuerbach (FFF) die Familien dabei unterstützen.
Wenn Sie eine Wohnung anbieten, fragen Sie sich vermutlich: Was muss ich wissen, wenn ich an eine Flüchtlingsfamilie vermiete? Wie ist es mit der Verständigung? Bekomme ich meine Miete? An wen kann ich mich wenden, wenn es Missverständnisse gibt? Deshalb einige Informationen vorab: Wer sucht? Familien und Einzelpersonen, die zum großen Teil eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Einige haben auch eine Gestattung, das heißt, dass sie sich noch im Asylverfahren befinden. Die meisten besuchen Deutschkurse, viele haben schon ein gutes Sprachniveau erreicht. Viele sind inzwischen in Ausbildung, in der Berufsschule oder sie arbeiten. Solange sie noch kein eigenes ausreichendes Einkommen haben, erhalten sie Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt.
Wer bezahlt die Miete? Vorausgesetzt, das eigene Arbeitseinkommen reicht noch nicht, dann kommt das Jobcenter bzw. das Sozialamt für die „Kosten der Unterkunft“ auf. (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung). Für die Kaltmiete gibt es eine „Mietobergrenze“, die sich am Stuttgarter Mietspiegel orientiert und alle zwei Jahre neu beschlossen wird. Die aktuellen Mietobergrenzen gelten seit 1.1.2019. Die Kaution wird vom Jobcenter als Darlehen gewährt und in der Gesamtsumme bei Beginn des Mietverhältnisses bezahlt.
Gibt es sprachliche Probleme? In der Regel besuchen alle Flüchtlinge einen Deutschkurs mit mindestens 600 Stunden. Je nach Kursteilnahme verbessern sich die Sprachkenntnisse laufend. Je häufiger die Menschen mit der deutschen Sprache in Kontakt kommen, auch im Wohnumfeld, desto besser die Kommunikation. Oft sind es die Kinder, die durch den Schulbesuch zu kleinen Übersetzern werden. Der FFF hält weiterhin den Kontakt zu den Familien oder Einzelpersonen, die eine eigene Wohnung gefunden haben. Da es in fast allen Stuttgarter Stadtteilen Freundeskreise gibt, können wir für andere Stadtteile eine Kontaktadresse vermitteln.
Wo suchen wir Wohnungen? Durch eine gesetzlich Regelung der „Wohnsitzauflage“ sind wir vor allem auf das Stadtgebiet Stuttgart angewiesen. Auch wenn manche Familie in Feuerbach fast heimisch geworden ist, steht der Einzug in eine Wohnung im Vordergrund – egal in welchem Stadtteil. Für die, bei denen die Wohnsitzverpflichtung nicht mehr wirksam ist, kann es auch ein Ort außerhalb Stuttgarts sein.
Für wen suchen wir Wohnungen? Für Familien mit Kindern und für Ehepaare. Der aktuelle Stand hier. Wir arbeiten eng mit den Feuerbacher Unterkünften zusammen. Deshalb können Sie sich wegen eines Wohnungsangebots gerne auch direkt an die Sozialarbeiter*innen in den Unterkünften wenden.
Christa Cheval-Saur, FFF christa.cheval-saur@online.de
Die aktuellen Mietobergrenzen in Stuttgart 1923/24
rückwirkend gültig ab 1. Januar 2023
Bedarfs |
Fläche |
Mietkosten |
Mietobergrenzen |
eine Person |
45 |
12,58 € |
566,00 € |
2 Personen |
60 |
11,17 € |
670,00 € |
3 Personen |
75 |
10,40 € |
780,00 € |
4 Personen |
90 |
10,26 € |
923,00 € |
5 Personen |
105 |
9,95 € |
1.045,00 € |
6 Personen |
120 |
10,83 € |
1.300,00 € |
jede |
+ 15 |
10,83 € |
162,50 € |
|
|
e https://mieterinitiativen-stuttgart.de/2021/03/21/neue-mietobergrenzen-fuer-hartz-iv-empfaengerinnen-in-stuttgart-ab-1-januar-2021/Stuttgart ab 1. Januar 20